4. Feb 2022

Eventuell Regelbetrieb ab 7. März möglich

von | Allgemein

Liebe Eltern,
ab dem 6. Februar soll eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) gelten.
Inhaltlich werden die bekannten Schutz- und Hygieneregeln fortgeschrieben.
Dazu gehört auch, dass Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht
nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, von Testnachweisen
in der Freizeit – auch in den Winterferien – befreit sind.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den SMK-Blog:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2022/02/01/schulen-und-
kitas-bleiben-weiter-geoeffnet/

Medial wurde bereits verlautbart, dass beabsichtigt ist, ab Anfang März wieder
ein Stück mehr Normalität einkehren zu lassen, sofern es das Infektionsge-
schehen erlaubt. Ziel ist es, mit der ab dem 7. März 2022 geltenden
SchulKitaCoVO die Schulbesuchspflicht wieder aufleben zu lassen, den ein-
geschränkten Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen aufzuheben und
auch Schulfahrten wieder zu ermöglichen.

Hoffen wir auf eine positive Entwicklung und ich werde Sie wie gewohnt über Veränderungen umgehend informieren.

Freundliche Grüße,
U. Weller
Grundschulrektorin