Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt in Absprache mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Kultus die neue Allgemeinverfügung, die bis einschließlich 3. Mai 2020 gilt.
In Anlage 1 finden Sie alle für die Notbetreuung in Frage kommenden Berufsgruppen und in Anlage 2 das Formular zum Bedarf der Notbetreuung.
Allgemeinverfügung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Anlage 1:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage1-SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Anlage 2: